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Diese Funktion ermögöicht Ihnen die Einhaltung der Vorschriften zu den EU-Verordnungen 2018/843 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung.

Mit einem Rechtklick können Sie ein neues Setting hinzufügen:


Standard Einstellung (Checkbox): Diese Einstellung ist für den späteren Webservice-Aufruf nützlich. Dort wird der Name der SanctionListFinder-Einstellung angeben, welcher für die Korrektur verwendet werden soll. Wenn dem Webservice kein Einstellungsname mitgegeben wird, wird die SanctionListFinder-Einstellung verwendet, bei welcher diese Option gesetzt ist.
Anmerkung: Nur eine SanctionListFinder-Einstellung kann als Standard Einstellung gesetzt werden.
Name: Wählen Sie einen eindeutigen Namen für die SanctionListFinder-Einstellung, mit dem diese aufgerufen werden kann.
Genauigkeit: Mit diesem Regler kann eingestellt werden, welche Ähnlichkeit der zu prüfende Datensatz mit einem Eintrag in der Sanktionsliste haben muss, um als Treffer erkannt zu werden.

Sanktionsliste importieren

Sollte eine Sanktionsliste importiert wrden müssen, klicken Sie den Button .

Der Dialog Datenbank importieren wir geöffnet, in dem Sie folgende Angaben machen:
Datenbankpfad: ergänzen Sie den Pfad, zu Ihren Referenzdaten für die Sanktionslisten.

Mit einem Klick auf wird die Datenbank importiert.



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