Diese Funktion ermöglicht Ihnen die Einhaltung der Vorschriften zu den EU-Verordnungen 2018/843 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung.

Mit einem Rechtklick können Sie ein neues Setting hinzufügen:

  • Name: Wählen Sie einen eindeutigen Namen für die Compliance-Prüfung, mit dem diese aufgerufen werden kann.
  • Listentyp: hier können Sie auswählen, für welche Unterfunktion die Compliance-Prüfung erfolgen soll

       

  1.  Sanktionsliste: Gesetzliche Compliance-Vorschriften zu Handelbeschränkungen mit bestimmten Unternehmen, Organisation oder Personen, z.B. die EU-Verordnungen 2580/2001 und 881/2002 US Denied Persons List (DPL)
  2.  PEP-Liste: Politisch exponierte Personen sind Politiker oder Personen im unmittelbaren Umfeld eines Politikers. Finanzinstitute und Wirtschaftsunternehmen sind bei geschäftlichen Transaktionen mit PEPs zu besonderer Sorgfalt verpflichtet z.B. wegen eines hohen Geldwäsche-Risikos.
  3.  Sperrliste (blacklisting): Betrugsverhinderung - hier sollen kriminelle Handlungen wie Täuschung, Unterschlagung oder Betrug meist direkt bei der Datenerfassung verhindert werden. z.B. fehlertolerantes Matching mit Inhouse-Blacklisten oder externen Betrugs-Datenbanken.
  • Datei: Geben Sie hier den Pfad zu den zur Prüfung bezogenen Referenzdaten ein.
  • Beim Serverstart laden (Checkbox): Mit dieser Funktion wird die Refenzliste bei jedem Serverstart mit aufgerufen.
  • Um die entsprechende Referenziste zu importieren, klicken Sie den Button .

 Für eine Compliance-Prüfung werden eigene Sperrlisten oder Referenzdaten-Listen benötigt, die auch über Partner der Omikron Data Quality GmbH bezogen werden können.