Europäische Unternehmen sind laut EU-Verordnung 2580/2001, 881/2002 und 218/2014 zur Bekämpfung von Terrorismus gesetzlich verpflichtet, ihre Kundendaten und Geschäftsadressen mit den in den offiziellen Sanktionslisten aufgeführten Adressen abzugleichen.
Diese Prüfung darf nicht über ein „normales“ (sprich nicht fehlertolerantes) Suchverfahren erfolgen, sondern muss verpflichtend über eine Ähnlichkeitssuche erfolgen.
Der Data Quality Server bietet diese Möglichkeit über das Modul Sanktionslistenabgleich.
Diese Funktion ist in der Lage, die offiziellen Sanktionslisten des Bundesanzeigers zu importieren und damit durchsuchbar zu machen.
Durch eine Dublettensuche über den fehlertoleranten Worldmatch® Suchalgorithmus können die Inhalte der Sanktionslisten dann mit den eigenen Kunden- und Geschäftsdaten abgeglichen werden.
Bei Bedarf kann dies auch als Teil bestehender Geschäftsprozesse, z.B. als Dialogprüfung bei der Neukundenanlage erfolgen.
Eventuelle Treffer werden in Form von Name, Adresse (falls vorhanden) und Sanktionslisten-ID ausgegeben.
Die Sanktionslistenprüfung wird auf Basis der Referenzdaten des Bundesanzeiger Verlags durchgeführt.
Die Daten decken folgende Listen ab:
- Liste der EU-Verordnung
- US Denied Persons List (DPL)
- US Unverified List
- US Entitiy List,
- Specially Designated Nationals and Blocked Persons
- Schweizer SECO Liste
- Japanische METI-Liste.
Die Funktionalitäten im Überblick:
- Automatischer, fehlertoleranter Abgleich von Adressen gegen die Sanktionslisten des Bundesanzeigers*
- Geschäftstätigkeiten mit zweifelhaften Personen oder Organisationen werden von Anfang an ausgeschlossen
- Vermeiden von Haft- und Strafbarkeitsrisiken
- Nachweis von präventiven Maßnahmen zum Verhindern von unerlaubten Geschäften
- Zeit- und Kostenreduktion durch den automatisierten Abgleich der Daten
*Die Lizenzierung der Referenzdaten kann nur direkt über den Bundesanzeiger erfolgen.