Europäische Unternehmen sind laut EU-Verordnung 2580/2001, 881/2002 und 218/2014 zur Bekämpfung von Terrorismus gesetzlich verpflichtet, ihre Kundendaten und Geschäftsadressen mit den in den offiziellen Sanktionslisten aufgeführten Adressen abzugleichen.
Diese Prüfung darf nicht über ein „normales“ (sprich nicht fehlertolerantes) Suchverfahren erfolgen, sondern muss verpflichtend über eine Ähnlichkeitssuche erfolgen.
Der Data Quality Server bietet diese Möglichkeit über das Modul Sanktionslistenabgleich.
Diese Funktion ist in der Lage, die offiziellen Sanktionslisten des Bundesanzeigers zu importieren und damit durchsuchbar zu machen.
Durch eine Dublettensuche über den fehlertoleranten Worldmatch® Suchalgorithmus können die Inhalte der Sanktionslisten dann mit den eigenen Kunden- und Geschäftsdaten abgeglichen werden.
Bei Bedarf kann dies auch als Teil bestehender Geschäftsprozesse, z.B. als Dialogprüfung bei der Neukundenanlage erfolgen.
Eventuelle Treffer werden in Form von Name, Adresse (falls vorhanden) und Sanktionslisten-ID ausgegeben.
Die Sanktionslistenprüfung wird auf Basis der Referenzdaten des Bundesanzeiger Verlags durchgeführt.
Die Daten decken folgende Listen ab:
*Die Lizenzierung der Referenzdaten kann nur direkt über den Bundesanzeiger erfolgen.