Die EU-Verordnungen 2580/2001 und 881/2002 zur Bekämpfung des Terrorismus verpflichten Unternehmen gesetzlich dazu, ihre Daten mit den auf der Sanktionsliste aufgeführten Adressen abzugleichen. Wer sich nicht daran hält, dem drohen empfindliche Geldbußen oder gar Haftstrafen. Es besteht sogar das Risiko, selbst auf die Sanktionsliste gesetzt zu werden.

Mit der Sanktionslistenprüfung (SanctionListFinder) kann überprüft werden, ob Personen oder Unternehmen in Ihrer Datenbank womöglich offiziell sanktioniert sind.


Mit einem Rechtklick können Sie ein neues Setting hinzufügen:

  • Standard Einstellung (Checkbox): Diese Einstellung ist für den späteren Webservice-Aufruf nützlich. Dort wird der Name der SanctionListFinder-Einstellung angeben, welcher für die Korrektur verwendet werden soll. Wenn dem Webservice kein Einstellungsname mitgegeben wird, wird die SanctionListFinder-Einstellung verwendet, bei welcher diese Option gesetzt ist.
    Anmerkung: Nur eine SanctionListFinder-Einstellung kann als Standard Einstellung gesetzt werden.
  • Name: Wählen Sie einen eindeutigen Namen für die SanctionListFinder-Einstellung, mit dem diese aufgerufen werden kann.
  • Genauigkeit: Mit diesem Regler kann eingestellt werden, welche Ähnlichkeit der zu prüfende Datensatz mit einem Eintrag in der Sanktionsliste haben muss, um als Treffer erkannt zu werden.


Sanktionsliste importieren


Sollte eine Sanktionsliste importiert werden müssen, klicken Sie den Button .

Der Dialog Datenbank importieren wir geöffnet, in dem Sie folgende Angaben machen:

  • Datenbankpfad: ergänzen Sie den Pfad, zu Ihren Referenzdaten für die Sanktionslisten.

Mit einem Klick auf wird die Datenbank importiert.


Für eine Sanktionslisten-Prüfung werden eigene, umfängliche Sperrlisten oder Referenzdaten-Listen benötigt, die auch über Partner der Omikron Data Quality GmbH bezogen werden können.