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  • Name: Wählen Sie einen eindeutigen Namen für die Compliance-Prüfung, mit dem diese aufgerufen werden kann.
  • Listentyp: hier können Sie auswählen, für welche Unterfunktion die Compliance-Prüfung erfolgen soll

       

  1.  SanktionslistenSanktionsliste: Gesetzliche Compliance-Vorschriften zu Handelbeschränkungen mit bestimmten Unternehmen, Organisation oder Personen, z.B. die EU-Verordnungen 2580/2001 und 881/2002 US Denied Persons List (DPL)
  2.  PEP-ListenListe: Politisch exponierte Personen sind Politiker oder Personen im unmittelbaren Umfeld eines Politikers. Finanzinstitute und Wirtschaftsunternehmen sind bei geschäftlichen Transaktionen mit PEPs zu besonderer Sorgfalt verpflichtet z.B. wegen eines hohen Geldwäsche-Risikos.
  3.  Sperrlisten  Sperrliste (blacklisting): Betrugsverhinderung - hier sollen kriminelle Handlungen wie Täuschung, Unterschlagung oder Betrug meist direkt bei der Datenerfassung verhindert werden. z.B. fehlertolerantes Matching mit Inhouse-Blacklisten oder externen Betrugs-Datenbanken.

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